Panierter Fisch, Grundvorschrift
Diese panierter Fisch nach DDR-Grundvorschrift ist einfach zuzubereiten und ein köstliches Hauptgericht für die ganze Familie. Der knusprige Paniermantel umhüllt den zarten Fisch und sorgt für einen köstlichen Genuss.
Ein einfaches & geniales Rezept aus dem Jahr 1961
Diese Zutaten brauchen wir für den Panierten Fisch nach Grundvorschrift
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Und so wird der Panierte Fisch nach Grundvorschrift gemacht
- Zum Panieren teilen wir den Fisch in Portionen. Wir können die Stücke in Mehl, Ei und Semmelbröseln wenden, oder nur in Ei oder Eierteig tauchen.
- Zum panierten Fisch reichen wir Zitronenstückchen oder pikante Mayonnaisesoßen.
- Den ausgenommenen Fisch teilen wir und zerschneiden ihn in Portionen, salzen, wenden ihn in Mehl, geschlagenem Ei und Semmelbröseln.
- Die Fischstücke backen wir in genügend Fett, so daß die Hälfte der Stücke in Fett getaucht ist, zuerst schnell, dann mäßiger, damit das Fleisch durch und durch gar wird, etwa 7 bis 10 Minuten.
- Zum panierten Fisch geben wir Meerrettich, Sauce tartare oder Remouladensoße.
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Nach: Gut gekocht, schnell serviert, Artia Verlag Prag, 1961