Panierter Fisch, Grundvorschrift

Diese panierter Fisch nach DDR-Grundvorschrift ist einfach zuzubereiten und ein köstliches Hauptgericht für die ganze Familie. Der knusprige Paniermantel umhüllt den zarten Fisch und sorgt für einen köstlichen Genuss.

Ein einfaches & geniales Rezept aus dem Jahr 1961

Diese Zutaten brauchen wir für den Panierten Fisch nach Grundvorschrift

  • 3 Pfund Fisch
  • Salz
  • 50 g griffiges Mehl
  • 3 Eier
  • 150 g Semmelbrösel
  • 150 bis 200 g Butter oder Fett
Panierter Fisch, Grundvorschrift
© Bildagentur PantherMedia / studioM
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Und so wird der Panierte Fisch nach Grundvorschrift gemacht

  1. Zum Panieren teilen wir den Fisch in Portionen. Wir können die Stücke in Mehl, Ei und Semmelbröseln wenden, oder nur in Ei oder Eierteig tauchen.
  2. Zum panierten Fisch reichen wir Zitronenstückchen oder pikante Mayonnaisesoßen.
  3. Den ausgenommenen Fisch teilen wir und zerschneiden ihn in Portionen, salzen, wenden ihn in Mehl, geschlagenem Ei und Semmelbröseln.
  4. Die Fischstücke backen wir in genügend Fett, so daß die Hälfte der Stücke in Fett getaucht ist, zuerst schnell, dann mäßiger, damit das Fleisch durch und durch gar wird, etwa 7 bis 10 Minuten.
  5. Zum panierten Fisch geben wir Meerrettich, Sauce tartare oder Remouladensoße.

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Panierter Fisch, Grundvorschrift

Nach: Gut gekocht, schnell serviert, Artia Verlag Prag, 1961

Rezept-Bewertung

5/5 (6 Reviews)

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