« Back to Glossary Index

Kochen

Bei diesem Garmachen muß das Kochgut von reichlich Wasser, Milch oder Brühe bedeckt sein.

Mit Ausnahme von Hülsenfrüchten wird mit kochendem Wasser angesetzt, sofern nicht besonderer Wert auf eine gehaltvolle Brühe gelegt wird.

Nach dem Ankochen ist sofort auf kleine Flamme zu schalten, so daß das Gericht nicht mehr sprudelnd, sondern mäßig weiterkocht.

Kennst du schon unser tolles DDR-Quiz? Was weißt du noch alles über die DDR? Teste dein Wissen jetzt!

An bereits kochende Speisen darf keine kalte, sondern nur heiße Flüssigkeit gegossen werden.

Wenn irgend möglich, soll nicht gekocht, sondern gedünstet werden.

4.8/5 - (9 Bewertungen)
« Zurück